Fehlerkatalog · Deutsche Zusatzregeln (XRechnung) · XRechnung (CIUS)
BR-DE-5: Ansprechpartner des Verkäufers fehlt
Eine XRechnung muss einen Ansprechpartner des Verkäufers (BT-41) benennen. Die EN 16931 verlangt das nicht — die deutsche Ausprägung schon.
| Regelkennung | BR-DE-5 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-41 |
| Regelwerk | XRechnung (CIUS) |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:Contact/cbc:Name |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:SellerTradeParty/ram:DefinedTradeContact/ram:PersonName |
Woran es sich zeigt
Die Rechnung wird zurückgewiesen, obwohl sie nach EN 16931 fehlerfrei ist. Genau hier scheitern Rechnungen, die im europäischen Ausland erzeugt wurden.
Warum es passiert
Die Regel ist eine deutsche Zusatzanforderung. Wer ein Peppol-BIS-Dokument nach Deutschland schickt, hat sie meist nicht gefüllt.
Wie es zu beheben ist
- Contact/Name beim Verkäufer setzen.
- Eine Funktionsbezeichnung genügt: „Rechnungswesen“ oder „Buchhaltung“ ist zulässig, es muss kein Personenname sein.
- BT-41, BT-42 und BT-43 werden zusammen verlangt — alle drei setzen, sonst folgen BR-DE-6 und BR-DE-7 unmittelbar.
So sieht es richtig aus
<cac:Contact> <cbc:Name>Rechnungswesen</cbc:Name> <cbc:Telephone>+49 261 1234567</cbc:Telephone> <cbc:ElectronicMail>rechnung@muster-handwerk.de</cbc:ElectronicMail> </cac:Contact>
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld seller.contact.name, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.