Fehlerkatalog · Nachlässe und Zuschläge · EN 16931
BR-32: Nachlass ohne Umsatzsteuerkategorie
Jeder Nachlass auf Dokumentebene (BG-20) muss eine Umsatzsteuerkategorie (BT-95) tragen, bei Kategorie S zusammen mit dem Steuersatz (BT-96).
| Regelkennung | BR-32 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-95 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AllowanceCharge/cac:TaxCategory/cbc:ID und cbc:Percent |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge/ram:CategoryTradeTax/ram:CategoryCode |
Woran es sich zeigt
Der Empfänger meldet, der Nachlass lasse sich keiner Steueraufschlüsselung zuordnen. Häufig folgt unmittelbar ein zweiter Fund zu BG-23, weil die Bemessungsgrundlage einer Gruppe nun nicht mehr stimmt.
Warum es passiert
Ein Rabatt auf die Gesamtrechnung wird als steuerneutral gedacht. Er ist es nicht: Er mindert die Bemessungsgrundlage genau der Steuergruppe, zu der er gehört. Bei einer Rechnung mit 19 % und 7 % ist deshalb zu entscheiden, welchen Anteil er mindert — notfalls in zwei Nachlässe aufgeteilt.
Wie es zu beheben ist
- BT-95 setzen: dieselbe Kategorie wie die Positionen, die der Nachlass mindert.
- Bei Kategorie S zusätzlich BT-96 mit dem Steuersatz füllen, sonst findet der Nachlass seine Gruppe nicht.
- Betrifft der Nachlass mehrere Steuersätze, ihn je Satz einzeln ausweisen statt einmal in Summe.
- Die Kategorie muss zu einer vorhandenen Gruppe in BG-23 passen — sonst entsteht eine Gruppe ohne Positionen.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld allowances[].vatCategory und allowances[].vatRate, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
BR-31— Nachlass ohne BetragBR-33— Nachlass ohne GrundBR-S-09— Umsatzsteuerbetrag passt nicht zur Bemessungsgrundlage
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.