Fehlerkatalog · Deutsche Zusatzregeln (XRechnung) · XRechnung (CIUS)
BR-DE-8: Ort des Käufers fehlt
Eine XRechnung muss den Ort des Käufers (BT-52) enthalten. Die EN 16931 verlangt das nicht.
| Regelkennung | BR-DE-8 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-52 |
| Regelwerk | XRechnung (CIUS) |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cbc:CityName |
| CII (ZUGFeRD) | CrossIndustryInvoice/…/ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CityName |
Woran es sich zeigt
Die Rechnung an eine Behörde wird zurückgewiesen, obwohl sie über die Leitweg-ID korrekt zugestellt wurde.
Warum es passiert
Weil die Zustellung über die Leitweg-ID läuft, wird im Stammsatz des Auftraggebers oft nur diese gepflegt. Die Anschrift bleibt leer.
Wie es zu beheben ist
- CityName in der Adressgruppe des Käufers füllen.
- Die Rechnungsanschrift steht in der Bestellung; eine abweichende Lieferanschrift gehört in BG-15 und ersetzt BG-8 nicht.
- BT-52 und BT-53 werden zusammen verlangt — sonst folgt BR-DE-9 unmittelbar.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld buyer.address.city, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
BR-DE-9— Postleitzahl des Käufers fehltBR-10— Postanschrift des Käufers fehltBR-DE-15— Leitweg-ID fehlt (Käuferreferenz BT-10)
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.