Fehlerkatalog · Summen und Umsatzsteuer · EN 16931
BR-AE-10: Umkehr der Steuerschuldnerschaft ohne Hinweis (Kategorie AE)
Eine Umsatzsteueraufschlüsselung mit der Kategorie „AE“ (Reverse Charge) muss einen Grund (BT-120) oder Grund-Code (BT-121) enthalten.
| Regelkennung | BR-AE-10 |
|---|---|
| Betroffenes Feld | BT-120 |
| Regelwerk | EN 16931 |
| UBL (XRechnung) | Invoice/cac:TaxTotal/cac:TaxSubtotal/cac:TaxCategory/cbc:TaxExemptionReason |
Woran es sich zeigt
Die Rechnung wird zurückgewiesen, obwohl die Steuerschuldnerschaft korrekt auf 0 % gesetzt ist. Typisch bei Bauleistungen nach § 13b UStG und bei Leistungen an Kunden im EU-Ausland.
Warum es passiert
Der vorgeschriebene Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ steht im Rechnungstext, aber nicht im strukturierten Feld.
Wie es zu beheben ist
- TaxExemptionReason in der Gruppe mit Kategorie AE füllen: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
- Die USt-IdNr. des Käufers (BT-48) mitgeben — bei Reverse Charge erwartet der Empfänger sie.
- Der Steuersatz in dieser Gruppe ist 0; ein anderer Wert widerspricht der Kategorie.
Prüfen statt raten
Ob die Korrektur greift, sagt Ihnen der kostenlose Prüfer in ein paar Sekunden — ohne Anmeldung, die Datei bleibt im Arbeitsspeicher. Wer die Rechnung erzeugt statt sie zu reparieren: In POST /api/v1/create entspricht diesem Feld lines[].vatCategory = "AE" und lines[].vatExemptionReason, und die API prüft ihre eigene Ausgabe, bevor sie sie ausliefert.
Tritt meist zusammen auf mit
Die Regel ist hier sinngemäß wiedergegeben, in der Fassung, in der dieser Prüfer sie anwendet. Verbindlich ist der Text der EN 16931 bzw. der XRechnung-Spezifikation der KoSIT; die vollständige Prüfung leistet der KoSIT-Referenzvalidator. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.